Nachfolgend sind die Lizenzbedingungen für die Benutzung des Softwareproduktes Intrexx der United Planet GmbH - im Folgenden United Planet genannt - aufgeführt. Durch die Installation der Software auf einem Computersystem erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden.
Lesen Sie daher bitte den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Wenn Sie mit diesen Vertragsbestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software weder als Vollversion noch als Testversion auf einem Computersystem installieren. Geben Sie in diesem Fall alle Teile des erworbenen Produktes (einschl. allen schriftlichen Materials und der Verpackung) unverzüglich zurück.
§1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Hilfsprogramme, Programmbibliotheken, Scripts, Demonstrationsdateien, Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Dies alles wird im Folgenden auch als "Software" bezeichnet. United Planet macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist. Die Software wird sowohl durch Urheberrechtgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Nach der erstmaligen Installation der Software kann die Testsoftware für einen bei der Installation angegebenen Zeitraum genutzt werden. Das Verwenden einer nicht registrierten Version nach Ablauf der Frist bedeutet eine Verletzung dieses Vertrages. Mit dem Erwerb einer Vollversion ist die Nutzung im Rahmen der erworbenen Lizenzen zeitlich unbegrenzt.
§2 Umfang der Benutzung
United Planet gewährt dem Vertragspartner (im Folgenden auch Lizenznehmer genannt) für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie der Software auf einem Server und der in der Lizenz schriftlich vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen (Userlizenz) bzw. für die schriftlich festgelegte Anzahl von Applikationen (Runtimelizenz) zu nutzen. Die Intrexx Partnerversion dient ausschließlich den Händlern/Distributoren von United Planet zur Präsentation und Eigenverwendung. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Mit dem Erwerb von Zusatzlizenzen erweitert sich das Nutzungsrecht auf die Anzahl der schriftlich vereinbarten Lizenzen.
§3 Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von United Planet die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten zugänglich zu machen, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, das Material abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
§4 Inhaberschaft an Rechten
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. United Planet behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
§5 Vervielfältigung
Die Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist dem Lizenznehmer das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Der Lizenznehmer verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von United Planet anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in Software eingeschlossener Form zu kopieren oder in irgendeiner anderen Form zu vervielfältigen.
§6 Übertragung des Benutzungsschutzrechtes
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von United Planet und nur zu den in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.
§7 Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist er verpflichtet, die Originaldatenträger sowie alle Kopien der Software einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.
§8 Schadensersatz bei Vertragsverletzung
United Planet macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die United Planet aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen.
§9 Änderungen und Aktualisierungen
United Planet ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. United Planet ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, deren Software nicht registriert ist oder wenn eine eventuelle Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt wurde.
§10 Gewährleistung und Haftung von United Planet
United Planet gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist, fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Lizenznehmer Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datenträger, eine eventuelle Reservekopie und das schriftliche Material zurückgeben. Wird ein Fehler nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung behoben, so kann der Lizenznehmer nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Erwerbspreises oder ein Rückgängigmachen des Vertrages verlangen. Aus den vorstehend unter §1 genannten Gründen übernimmt United Planet keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt United Planet keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Das gleiche gilt für das die Software begleitende schriftliche Material. United Planet haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens United Planet verursacht worden ist. Eine Haftung wegen evtl. von United Planet zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Freiburg, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann oder gleichgestellt ist.
Falls Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben oder United Planet direkt ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte an:
United Planet GmbH
Postfach 1731
D 79017 Freiburg
eMail:
info (at) unitedplanet.com