§ 1
Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand ist

a) die Überlassung aller Updateversionen im Objektcode der Standardsoftware

Intrexx Professional

(im Folgenden: "Updates"), soweit sie während der Laufzeit dieses Vertrages von der United Planet GmbH in dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat, vertrieben werden.

Der Leistungsumfang des jeweiligen Updates ergibt sich aus der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Produktbeschreibung.

b) als Dienstleistung der Support für die Standardsoftware Intrexx Professional einschließlich der Updates.

2. Der Kunde hat die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neueste Version der Software Intrexx Professional, Zusatzmodule oder auf der Software Intrexx Professional basierende Portale erworben. Der Kunde ist berechtigt, die Updates im Umfang dieser rechtmäßig erworbenen Anzahl von Server-, User- oder Runtimelizenzen zeitlich unbegrenzt zu nutzen.

§ 2
Lieferung und Leistungsumfang

Die Leistungen von United Planet umfassen:

a) Überlassung der jeweils neuesten Updates, soweit sie während der Laufzeit dieses Vertrages von der United Planet GmbH in dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat, vertrieben werden. Die Überlassung hat in einem angemessenen Zeitraum nach Aufnahme des Vertriebs im jeweiligen Land zu erfolgen.

United Planet behält sich vor, die Updates in der Form zu überlassen, dass sie im Internet auf einem geeigneten Server zum Download bereitgestellt werden.

United Planet GmbH behält sich die inhaltliche Ausgestaltung der Updates sowie die Bestimmung des Vertriebsbeginns der Updates ausdrücklich vor. Die Updates können insbesondere Änderungen enthalten, die die Software im Hinblick auf die allgemeine technische Entwicklung und auf die allgemeinen Anforderungen der Endbenutzer der Software auf einen besseren Stand bringen bzw. United Planet GmbH aus anderen Gründen, z.B. zu Zwecken der Fehlerbeseitigung, geeignet erscheinen.

United Planet GmbH behält sich im Übrigen das Recht vor zu entscheiden, in welcher Einsatzumgebung die Updates eingesetzt werden dürfen und ggf. die zugelassenen Hard- und Softwarevoraussetzungen bzw. Konfigurationen für Updates zu ändern. Die Änderung der Systemvoraussetzungen bzw. die Einsatzumgebung der Software und Updates ist im Rahmen der Anpassung an fortschreitende technologische Entwicklungen in der Regel erforderlich, um die Pro-dukte von United Planet auf dem neuesten Stand zu halten. Es ist Aufgabe des Kunden, die für die Nutzung der Updates erforderlichen Systemvoraussetzungen zu schaffen.

b) Folgende Serviceleistungen im Rahmen des Supports:

1. United Planet stellt dem Software-Service-Vertrags-Kunden einen privilegierten Zugang zum „United Planet Support Center“ (Ticketsystem) bereit, über den der Kunde zeitunabhängig (24x7) alle technischen Fragen zu Intrexx Professional, dazugehörige Log-Dateien und/oder weitere Dokumente eingeben und die jeweiligen Bearbeitungsstände einsehen kann. Der Kunde muss sich hierzu per Zugangskennung identifizieren.

2. United Planet hält montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr qualifiziertes Personal für telefonische Anfragen des Kunden zur Software bereit.

3. Die Reaktionszeit für Supportanfragen beträgt montags bis freitags 24h. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, behält United Planet es sich vor, diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich zu beantworten.

4. Die oben genannten exklusiven Zugangsdaten und Kommunikationsadressen dürfen vom Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden.

5. Der Kunde wird United Planet alle für den Support erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten (Portale, Datenbanken, Applikationen …) zur Verfügung stellen und Sicherungskopien dieser Daten aufbewahren.

6. United Planet ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten,

a) die offensichtlich darauf beruhen, dass die in der Dokumentation zur Software angegebenen Mindestsystemvoraussetzungen nicht erfüllt sind,

b) die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit der Software und den zu ihrem Betrieb notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen,

c) deren Inhalt der Wunsch des Kunden ist, in der Software nicht vorhandene und in der Dokumentation zur Software nicht versprochene zusätzliche Funktionen oder Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren,

d) die dadurch entstanden sind, dass der Kunde unzulässige Installationen oder Konfigurationen der Software oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat,

e) die den Support von Drittsystemen in der Systemumgebung (Betriebssystem, Datenbank etc.) betreffen,

f) die den Support von kundenspezifischen Applikationsanpassungen betreffen, oder individuelle Erweiterungen wie beispielsweise JavaScript, Velocity Markup, Java und/oder Expertattribute.

Für Auswahl, Einsatz und Überwachung des Ablaufs der Updates, für die Datensicherung sowie für die beabsichtigten Ergebnisse ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 3
Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die Servicegebühr für die Leistungen dieses Vertrages beträgt

a) bei einer Laufzeit von einem Jahr jährlich 24 % des Lizenzwerts, jedoch mindestens 998,00 € jährlich.
b) bei einer Laufzeit von fünf Jahren jährlich 19 % des Lizenzwertes, jedoch mindestens 998,00 € jährlich.

Der Lizenzwert ist der Wert der Server-, User-, Runtimelizenzen und erworbenen Zusatzmodule des Kunden, berechnet nach der bei Beginn dieses Vertrages gültigen allgemeinen Preisliste von United Planet.

2. Die Servicegebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Leistungserbringung in ein Drittland wird die deutsche Mehrwertsteuer nicht berechnet. Die nationale Einfuhrumsatzsteuer sowie gegebenenfalls Zoll und weitere Gebühren sind vom Besteller zu tragen. Alle Rechnungen sind sofort, ohne Abzug fällig, spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rechnung. Der Überweisende trägt alle Entgelte und Auslagen (= EUR-Überweisung). Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.

3. Die Servicegebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten.

4. Erhöhen sich die für die Berechnung des Lizenzwerts zugrundegelegten Preise, ist United Planet berechtigt, den Lizenzwert entsprechend neu zu berechnen und die Servicegebühr entsprechend anzupassen. Die angepasste Servicegebühr ist mit Beginn des auf die Anpassung folgenden Vertragsjahrs fällig. Eine Erhöhung der Servicegebühr um mehr als 5 % jährlich ist ausgeschlossen.

5. Erwirbt der Kunde während der Laufzeit dieses Vertrages zusätzliche Server-, User-, Runtimelizenzen und/oder Zusatzmodule oder weitere Portale, so wird die Servicegebühr ab dem Zeitpunkt des Erwerbs für diese Lizenzen und Module berechnet. United Planet berechnet die sich hieraus ergebende Erhöhung der Servicegebühr bis zum Ende eines Vertragsjahres, danach wird die Servicegebühr insgesamt jährlich gemäß Ziff. 1. bis 4. berechnet.

§ 4
Vertragslaufzeit

1. Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit der Übersendung der Zu-gangsdaten an den Kunden. Die Übersendung erfolgt nach Wahl von United Planet per eMail oder per Post.

2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Par¬tei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. United Planet ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde
a) die ihm mit diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte und/oder die Urheberrechte von United Planet in jeglicher Form verletzt,
b) mit fälligen Zahlungen mehr als zwei Monate in Verzug gerät.

4. Kündigungen haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

§ 5
Gewährleistung

1. Mängel der gelieferten Updates (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von United Planet innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von United Planet durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines mangelfreien Updates (Ersatzlieferung). Sofern das Update zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an United Planet zu-rückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten.

2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach § 6 dieses Vertrags.
Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von United Planet unerheblich ist.

3. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn United Planet hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von United Planet verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

§ 6
Haftung

1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.

2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Regelungen.

3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet United Planet unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet United Planet nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Absatz 4 dieser Haftungsklausel.

4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet United Planet nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache der Nettoservicegebühr für ein Jahr sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

5. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von United Planet.

7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

§ 7
Untersuchungs- und Rügepflicht

1. Der Kunde wird die gelieferte Software einschließlich der Dokumentation innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen United Planet innerhalb weiterer 8 Werktage mittels eingeschriebenen Brief gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.

2. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der in Absatz 1 dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.

3. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 8
Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von United Planet erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn United Planet hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

§ 9
Kollidierende Bestimmungen und salvatorische Klausel

1. Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn United Planet diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

§ 10
Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 11
Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau, Deutschland. United Planet ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen.

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