| 1. | Geltungsbereich |
| 1.1 | Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Bereitstellung der United Planet Leistungen Basic-Support und Premium-Service durch United Planet und ihre Inanspruchnahme durch den Anwender, soweit diese Leistungen vom Anwender bestellt wurden. |
| 1.2 | Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Anwenders werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch und selbst im Fall der Leistung nicht Vertragsbestandteil. |
| 2. | Vertragsgegenstand |
| 2.1 | United Planet erbringt die nachfolgend beschriebenen Leistungen ausschließlich für die Standardversionen von Intrexx Compact (Produkt), sofern und soweit diese unverändert und in der von United Planet für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Betriebsstätte des Anwenders genutzt werden. |
| 2.2 | In den Vertragsumfang eingeschlossen und damit unterstützte Produkte im Sinne dieser Bedingungen sind die jeweils zuletzt von United Planet zur allgemeinen Vermarktung freigegebene Version eines Produkts und ihre Vorgängerversion. |
| 2.3 | Nachfolgeversionen zeichnen sich durch eine andere Versionsnummer aus und werden als "Update" bezeichnet. Ein Update weist i. d. R. zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zur Vorgängerversion auf. |
| 2.4 | Produkte Dritter sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, selbst wenn sie gemeinsam mit United Planet Produkten ausgeliefert worden sind. |
| 2.5 | United Planet ist berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen zu ändern, indem sie den Anwender im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Anwenders, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Anwender nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam. |
| 3. | Leistungsumfang Basic-Support |
| 3.1 | Der Basic-Support beinhaltet folgende Leistungen: • Privilegierter Zugang zum United Planet Supportcenter (unter Ziffer 5.1 geregelt) • Einstellen von Support-Tickets | 10x p.a. (unter Ziffer 5.1 geregelt) • Zugriff auf die regelmäßig aktualisierte FAQ/Wissensdatenbank (unter Ziffer 5.1 geregelt) • Zugang zum Intrexx Compact Forum (siehe www.intrexx.com) |
| 4. | Leistungsumfang Premium-Services |
| 4.1 | Der Premium-Service beinhaltet folgende Leistungen: • Alle Leistungen des Basic-Supports zzgl. • Fernwartung | 60 min./4 mal p.a. (unter Ziffer 5.2 geregelt) • eMail-/Telefon-Support (unter Ziffer 5.3 geregelt) • Update-Service (unter Ziffer 5.4 geregelt) |
| 4.2 | Neben den Leistungen der Basic-Support und Premium-Service Verträgen gibt es auch noch optional zu buchbare Service Leistungen, welche in Ziffer 5.1 und 5.3 geregelt sind. Voraussetzung für diese optional zu buchbaren Service-Leistungen ist ein gültiger Basic-Support- oder Premium-Service-Vertrag der den Basic-Support beinhaltet. |
| 5. | Leistungen im Einzelnen |
| 5.1 | Leistungsumfang Supportcenter, Support-Tickets und FAQ/Wissensdatenbank |
| 5.1.1 | United Planet stellt einen privilegierten Zugang zum „United Planet Support Center“ (Ticketsystem) bereit, über den der Kunde zeitunabhängig (24x7) alle technischen Fragen zu United Planet Softwareprodukten, dazugehörige Log-Dateien und/oder weitere Dokumente eingeben und die jeweiligen Bearbeitungsstände einsehen kann. |
| 5.1.2 | Die Reaktionszeit für Supportanfragen beträgt montags bis freitags 24h. Ist eine weitergehende Recherche erforderlich, behält United Planet es sich vor, diese Fragen in angemessener Zeit schriftlich oder mündlich zu beantworten. |
| 5.1.3 | Kundenspezifische Applikationsanpassungen, oder individuelle Erweiterungen wie beispielsweise JavaScript, Velocity Markup, Java und/oder Expertattribute sind nicht Bestandteil der Basic-Support und Premium-Service Leistung, sondern gehören in den Leistungsumfang der Applikationsberatung. Derartige Leistungen erbringt United Planet im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt nach ihrer allgemeinen Preisliste oder ein autorisierter United Planet Partner. |
| 5.1.4 | Gewährung des Zugriffs auf die regelmäßig aktualisierte FAQ/Wissensdatenbank (Knowledge Base) für Anwender durch Freischaltung über ein individuelles Passwort. Die Wissensdatenbank (Knowledge Base) enthält Antworten auf oft gestellte Anwenderfragen und allgemeine Tipps zur Nutzung der United Planet Softwareprodukte sowie Informationen zu allgemeinen Themen rund um den Einsatz der United Planet Softwareprodukte. United Planet hält die Wissensdatenbank (Knowledge Base) auf ihrem Server zum Online- Zugriff durch den Anwender verfügbar. |
| 5.1.5 | Inhalt und Umfang der Wissensdatenbank (Knowledge Base) und anderer zur Verfügung gestellter Informationen bestimmt United Planet nach eigenem Ermessen. Der Anwender kann jederzeit Anregungen zur Aufnahme bestimmter Informationen in die Knowledge Base geben. |
| 5.1.6 | Je nach bestellter Leistung sind je Vertragsjahr eine begrenzte Anzahl von Support-Tickets im vertraglich festgelegten Umfang im Preis enthalten. Darüber hinausgehende Inanspruchnahmen sind gemäß aktueller Preisliste kostenpflichtig. Ein Übertrag nicht beanspruchter Leistungen auf Folgejahre findet nicht statt. |
| 5.2 | Leistungsumfang Fernwartung |
| 5.2.1 | Die Leistungen beinhalten die Prüfung des beim Anwender betriebenen United Planet Software-Produktes mittels Zugriff auf dessen EDV-Anlage durch Fernzugang. Die Bereitstellung des Internetzugangs und der notwendigen Kommunikationseinrichtungen (bspw. Telefon) für den Fernwartungszugang erfolgt durch den Anwender. |
| 5.2.2 | Der Anwender muss United Planet den Zugriff zu seinem System durch Aktivieren der ihm zugänglich gemachten Fernzugriffs-Software von United Planet ermöglichen. Der Fernzugriff wird im Rahmen einer einzelnen Sitzung nur mit Einverständnis und unter Aufsicht des Anwenders erfolgen. Der Vorgang kann durch den Anwender oder United Planet jederzeit abgebrochen werden, ebenso kann der Anwender kontrollieren, welche Arbeiten im Rahmen des Fernzugangs durchgeführt werden, insbesondere welche Zugriffe auf personenbezogene oder sonstige Daten erfolgen. Der Anwender hat jederzeit die Möglichkeit mithilfe des Fernzugriffstools Datenverzeichnisse für den Zugriff durch United Planet zu sperren. |
| 5.2.3 | Um Supportanfragen des Kunden mittels Fernwartung lösen zu können, baut United Planet eine Verbindung zum Hardware-Client des Anwenders auf. Hier versucht United Planet bei auftretenden Problemen, deren Ursache zu ermitteln und Vorgehensweisen zur Behebung des aufgetretenen Problems zu empfehlen und diese auf Wunsch des Anwenders im Wege des Onlinezugriffs, sofern und soweit dies auf diesem Wege möglich ist, zu beheben. Wenn die Komplexität des Problems dies erfordert, kann ein Problem auch durch einen kostenpflichtigen Vor-Ort-Einsatz des United Planet Supports oder einen autorisierten United Planet Partners erfolgen. |
| 5.2.4 | Der Anwender hat alle technischen und organisatorischen Maßnahmen selbst zu treffen, die erforderlich sind, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. |
| 5.2.5 | Die Aktivitäten im Rahmen des Fernzugriffs (Art des Zugriffs, Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Personen) werden protokolliert und dem Anwender zur Verfügung gestellt. |
| 5.2.6 | Fernwartungszugriffe werden von United Planet innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten durchgeführt und immer als Support-Ticket angelegt. Der jeweilige Bearbeitungsstand kann vom Anwender im United Planet Supportcenter eingesehen werden. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt United Planet auf Anfrage mit. |
| 5.2.7 | Folgende Leistungen werden nicht vorgenommen: Überprüfung oder Installation von Drittprogrammen, Datenbankabfragen, Formular-/ Applikationsanpassungen, Schnelländerungen, Serverkonfiguration oder Systemadministration, Schulungen, Einweisungen. |
| 5.2.8 | Je nach bestellter Leistung sind je Vertragsjahr Fernwartungs-Leistungen im vertraglich festgelegten Umfang im Preis enthalten. Darüber hinausgehende Inanspruchnahmen sind gemäß aktueller Preisliste kostenpflichtig. Ein Übertrag nicht beanspruchter Leistungen auf Folgejahre findet nicht statt. |
| 5.3 | Leistungsumfang eMail-/Telefon-Support |
| 5.3.1 | Der Anwender kann zusätzlich zu Leistungen des Supportcenters „Support-Tickets“ Supportanfragen per Telefon oder eMail an die von United Planet mitgeteilten Adressen richten. United Planet stellt dem Anwender hierzu gesonderte Telefon-Nummern und eMail-Adressen für Leistungen des eMail-/Telefon-Support zur Verfügung. |
| 5.3.2 | Supportanfragen des Anwenders per Telefon oder eMail werden von United Planet immer als Support-Ticket angelegt und innerhalb von 24 Stunden der allgemeinen Geschäftszeiten bearbeitet. Der jeweilige Bearbeitungsstand kann vom Anwender im United Planet Supportcenter eingesehen werden. Die aktuellen Geschäftszeiten teilt United Planet auf Anfrage mit. |
| 5.3.3 | Kann United Planet den Anwender bei Rückfragen über seine eMail Adresse oder Telefonnummer, wenn diese bisher United Planet nicht bekannt war, nicht direkt identifizieren, stellt dies keine Nichterfüllung dar. |
| 5.4 | Leistungsumfang Update-Service |
| 5.4.1 | Überlassung der jeweils neuesten Updates, soweit sie während der Laufzeit dieses Vertrages von der United Planet in dem Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat, vertrieben werden. Die Überlassung hat in einem angemessenen Zeitraum nach Aufnahme des Vertriebs im jeweiligen Land zu erfolgen. |
| 5.4.2 | United Planet behält sich vor, die Updates in der Form zu überlassen, dass sie im Internet auf einem geeigneten Server zum Download bereitgestellt werden. |
| 5.4.3 | United Planet behält sich die inhaltliche Ausgestaltung der Updates sowie die Bestimmung des Vertriebsbeginns der Updates ausdrücklich vor. Die Updates können insbesondere Änderungen enthalten, die die Software im Hinblick auf die allgemeine technische Entwicklung und auf die allgemeinen Anforderungen der Endbenutzer der Software auf einen besseren Stand bringen bzw. United Planet aus anderen Gründen, z.B. zu Zwecken der Fehlerbeseitigung, geeignet erscheinen. |
| 5.4.4 | United Planet bestimmt den Inhalt von Upgrades, Updates und Service Packs nach eigenem Ermessen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten und Programmerweiterungen der unterstützten Produkte. |
| 6. | Sonstige Leistungen |
| 6.1 | Andere als die in diesen Bedingungen genannten Leistungen, wie z. B. Schulungen, Einweisungen, Software-Installationen, individuelle Anwendungsanpassungen, Überprüfung von Datensicherungen und Vor-Ort-Support und Services, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Derartige Leistungen erbringt United Planet im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt nach ihrer allgemeinen Preisliste oder ein autorisierter United Planet Partner. |
| 6.2 | Die Überlassung anderer als der in Ziffern 3 und 4 genannten Produkte und Leistungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Anwender kann andere oder neue Produkte von United Planet gegen Zahlung der hierfür jeweils vorgesehenen Lizenzgebühr über die United Planet Vertriebspartner oder direkt bei United Planet erwerben. Es ist jedoch Sache des Anwenders, sich vor Erwerb oder Nutzung eines neuen Produkts über dessen Einsatzvoraussetzungen zu informieren und die Herstellerempfehlung zu beachten. |
| 7. | Mitwirkungspflichten des Anwenders, Datenpflege, Datensicherung |
| 7.1 | Allgemeine Mitwirkungspflichten des Anwenders |
| 7.1.1 | Der Anwender benennt United Planet einen im Umgang mit den unterstützten Produkten qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Ansprechpartner oder ggf. ein vom Anwender beizuziehender Dritter von United Planet mitgeteilte oder zur Verfügung gestellte Handlungsanweisungen, Programm Änderungen oder Lösungsschritte umsetzen kann. |
| 7.1.2 | Der Anwender hat die für die Nutzung der unterstützten Produkte, insbesondere von Upgrades, notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten zu beschaffen und zu unterhalten. |
| 7.1.3 | Der Anwender hat die zu einer angemessenen Abwicklung der Unterstützungsleistungen mittels Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E-Mail, Internet- Anbindung) erforderliche Infrastruktur zu beschaffen und funktionsfähig zu erhalten. |
| 7.1.4 | Bei Fehlermeldungen hat der Anwender die aufgetretenen Symptome, den von ihm eingesetzten Programmstand nebst Hardwarekonfiguration und Systemumgebung detailliert zu beschreiben. |
| 7.1.5 | Von United Planet mitgeteilte Passwörter, Zugangsnummern und Support-Hotline Telefonnummern für den Zugang zu Leistungen von United Planet sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen Missbrauch zu sichern. |
| 7.1.6 | Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner individuellen Daten verantwortlich. United Planet weist darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere vor jeder Support- oder Wartungsmaßnahme (z. B. vor Update einer Programmversion) erforderlich ist. Der Anwender wird United Planet alle für den Support erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten (Portale, Datenbank, Applikationen …) zur Verfügung stellen und Sicherungskopien dieser Daten aufbewahren. Gibt der Anwender die gesicherten Daten nicht an United Planet heraus, ist United Planet nicht verpflichtet, zur Lösung des Problems beizutragen. |
| 7.2 | Besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bei Inanspruchnahme der Softwarewartung |
| 7.2.1 | Der Anwender hat regelmäßig die von United Planet bereitgestellten Online-Updates einzuspielen. |
| 7.2.2 | Der Anwender ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Programme oder Programmteile unverzüglich zu prüfen und, sofern diese vertragsgemäß sind, unverzüglich einzuspielen bzw. zu installieren, es sei denn, dies ist ihm aufgrund besonderer Umstände nicht zumutbar. In diesem Falle hat er United Planet unverzüglich zu informieren, dass er nicht den neuesten Programmstand der unterstützten Produkte einsetzt und hat die Gründe hierfür zu nennen. |
| 7.2.3 | Von United Planet mitgeteilte Maßnahmen und Vorschläge zur Fehlersuche und Fehlerbehebung sind einzuhalten. |
| 7.2.4 | Das Anpassen, Speichern, Sichern oder Verändern von Drittprogrammen nach Einspielen neuer Programmversionen sowie das Anpassen oder Korrigieren der unterstützten Programme obliegt dem Anwender. United Planet oder ihre autorisierten Partner sind im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gegen gesonderte Vergütung bereit, hierbei auch vor Ort mitzuwirken. |
| 7.3 | Besondere Mitwirkungspflichten des Anwenders bei Inanspruchnahme von Support-Leistungen. Vor Inanspruchnahme des Support sollte der Anwender zunächst prüfen, ob eine Lösung für seine Frage bereits in der Wissensdatenbank (Knowledge Base) bereitgehalten wird. |
| 8. | Vergütung |
| 8.1 | Für die vereinbarten Leistungen zahlt der Anwender eine jährliche Gebühr nach der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste von United Planet zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gebühren sind für den gewünschten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Unbeschadet weitergehender Rechte ist United Planet zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erst nach Eingang der fälligen Gebühren für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. |
| 8.2 | United Planet erstellt eine Rechnung für anfallende Gebühren, auf der die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen ist. |
| 8.3 | Erweitert der Anwender die Anzahl seiner im Bezug auf die vertragsgegenständliche Software nutzungsberechtigten User-Lizenzen, erweitert sich automatisch der von ihm bezogene Support- und Softwarewartungsumfang. United Planet ist daher berechtigt, die sich für die Gesamtanzahl von Lizenzen anfallende Gebühr lt. Preisliste ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anwender den Lizenzschlüssel erhalten hat für weitere 12 Monate in Rechnung zu stellen. Die bis zum Zeitpunkt der Lizenz-Erweiterung bezahlte jährliche Gebühr wird anteilig gutgeschrieben. Der neue Vertrag enthält ein völlig neues und unverbrauchtes Kontingent an Service- und Supportickets. Ein Übertrag nicht beanspruchter Leistungen aus dem abzulösenden Vertrag findet nicht statt. |
| 8.4 | United Planet ist zur Änderung der vertraglich festgelegten Gebühren berechtigt. United Planet kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die in der Preisliste enthaltenen Gebühren mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als 10% kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Vereinbarung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. |
| 8.5 | Gerät der Anwender in Zahlungsverzug, ist United Planet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Rechte von United Planet bleiben unberührt. |
| 8.6 | Der Anwender ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. |
| 9. | Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter |
| 9.1 | Soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird, erwirbt der Anwender an den von United Planet überlassenen Programmen und Programmteilen ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Programms oder Programmteils in dem Umfang und mit den Beschränkungen, wie sie für die durch sie ersetzten Programme oder Programmteile vereinbart sind. |
| 9.2 | Informationen (z. B. Produktbeschreibungen, Hilfetexte, Leistungsübersichten), die United Planet über seine Website zum Abruf zur Verfügung stellt, darf der Anwender für eigene Zwecke vervielfältigen. Die Verbreitung dieser Informationen ist nicht gestattet. Der Anwender verpflichtet sich, United Planet von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten United Planet Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und United Planet auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. United Planet ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. |
| 10. | Haftung für Sach- und Rechtsmängel |
| 10.1 | Die Frist für Sachmangelhaftung beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Gewährleistungsbeginn. |
| 10.2 | Offensichtliche Mängel hat der Anwender unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Haftung. |
| 10.3 | Ziffer 10.2 gilt auch, wenn United Planet Produkte unkörperlich zum Download zur Verfügung stellt. Die Frist zur Anzeige offensichtlicher Mängel endet spätestens 12 Wochen nach Bereitstellung des jeweiligen Produkts im Internet seitens United Planet zum Download. |
| 10.4 | United Planet ist nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. United Planet ist berechtigt, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Anwender solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird. |
| 10.5 | Soweit die Nutzung der Produkte durch den Mangel nicht unzumutbar eingeschränkt wird, beseitigt United Planet Mängel im Rahmen der Bereitstellung des nächsten Updates. |
| 10.6 | Der Anwender unterstützt United Planet bei der Mängelbeseitigung und stellt insbesondere alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. |
| 10.7 | Stellt sich heraus, dass vom Anwender angeforderte und von United Planet erbrachte Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von United Planet erforderlich wurden, so hat der Anwender diese Leistungen zu vergüten und die United Planet entstandenen Kosten zu erstatten. United Planet wird bei der Berechnung ihre jeweils gültigen Stunden und Reisekostensätze zugrunde legen. |
| 11. | Haftung von United Planet |
| 11.1 | United Planet haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit United Planets, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die United Planet, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. |
| 11.2 | Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet United Planet, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet United Planet im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen. |
| 11.3 | Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen |
| 11.4 | Soweit United Planet nach Ziffer 11.2 haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von United Planet beschränkt. |
| 11.5 | United Planet haftet nicht für Schäden, soweit der Anwender deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können. |
| 11.6 | Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von United Planet. |
| 11.7 | Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. |
| 12. | Eigentumsvorbehalt |
| 12.1 | United Planet behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von United Planet in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Anwender die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte. |
| 12.2 | Der Anwender hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für United Planet zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Anwender tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an United Planet ab. United Planet nimmt die Abtretung an. |
| 12.3 | Der Anwender tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an United Planet ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von United Planet hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. United Planet ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Anwenders offen zu legen. |
| 12.4 | Bei vertragswidrigem Verhalten des Anwenders – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist United Planet berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Anwenders zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Anwenders gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. United Planet ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen. |
| 12.5 | Bei einem Rücknahmerecht United Planets gemäß vorstehendem Absatz ist United Planet berechtigt, die sich noch im Besitz des Anwenders befindliche Vorbehaltsware auf dessen Kosten abzuholen. Der Anwender hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von United Planet den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten. |
| 12.6 | Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. |
| 13. | Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung |
| 13.1 | Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr (12 Monate). Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vor Ablauf vom Anwender oder von United Planet schriftlich gekündigt wird. |
| 13.2 | Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. |
| 14. | Datenschutzbestimmungen United Planet hält die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. |
| 15. | Schlussbestimmungen |
| 15.1 | United Planet ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Die Verantwortung von United Planet nach dieser Vereinbarung bleibt unberührt. |
| 15.2 | Nebenabreden sind nicht getroffen. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
| 15.3 | Soweit der Anwender Kaufmann ist, ist Erfüllungsort für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz von United Planet. |
| 15.4 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. |
| 15.5 | Soweit der Anwender Kaufmann ist oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz von United Planet. |