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§ 1 Allgemeines
§ 2 Auftragserteilung
§ 3 Lieferung
§ 4 Zahlungsbedingungen - Verrechnung von Forderungen
§ 5 Eigentumsvorbehalt
§ 6 Datenspeicherung
§ 7 Gewährleistung
§ 8 Rechte - Lizenzbedingungen
§ 9 Händler
§ 10 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

§ 1 Allgemeines

  1. Es gelten ausschließlich die Geschäfts-, Liefer- und Zah-lungsbedingungen der United Planet GmbH. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
  2. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
  3. Für Lizenzverträge bestehen ergänzende Bestimmungen. Diese können bei uns frei Haus angefordert werden.

§ 2 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Fax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers.

§ 3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, die erst nach dem Öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von einer Woche bei der United Planet GmbH schriftlich zu melden.

§ 4 Zahlungsbedingungen – Verrechnung von Forderungen

Alle Rechnungen sind sofort, ohne Abzug fällig, spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rechnung. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 2 Wochen liegen. Es gelten die unverbindlichen VK-Preise, die von der United Planet GmbH festgelegt wurden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugsschäden vor. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der United Planet GmbH anerkannt worden sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die United Planet GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und allen Rechten bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen, auch aus anderen Verträgen oder aus laufender Rechnung, vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn- oder Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offen stehen oder die Ware noch nicht geliefert ist.

§ 6 Datenspeicherung

Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert.

§ 7 Gewährleistung

Die United Planet GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, benutzt werden kann. Die United Planet GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist.
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt die United Planet GmbH keine Haftung.
Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleiben hiervon unberührt.
Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnung können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der United Planet GmbH geltend gemacht werden.

§ 8 Rechte - Lizenzbedingungen

Alle Rechte an der Software und den Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der United Planet GmbH.
Durch Öffnen der Versiegelung werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt:
  1. Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten auf einem Rechner des Kunden zu nutzen – bei Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl der erworbenen Benutzerlizenzen.
  2. Jede Kopie der Software und der Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
  3. Es ist untersagt, die Software und die Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung der United Planet GmbH vorliegt.
  4. Ebenso ist es untersagt, die Software und die Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69e UrhG hinausgeht.

§ 9 Händler

An Händler liefern wir unsere Software und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu dem oben unter § 10 beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

§ 10 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau oder nach Wahl der United Planet GmbH auch das für den Kunden örtlich und sachlich zuständige Gericht, wenn der Kunde Vollkaufmann oder gleichgestellt ist. Bei internationalen Verträgen gilt das für die United Planet GmbH örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. Nach Wahl der United Planet GmbH kann das Gericht in der Hauptstadt des Kunden als zuständig gelten.


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Franz Schwaiger EDV-Leiter Gemeinde Lenggries
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